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BDKJ - Struktur

Auf der Grundlage des gemeinsamen Glaubens ihrer Mitglieder haben katholische Jugendverbände und deren diözesane Zusammenschlüsse den BDKJ gegründet, um als junge Christinnen und Christen in Kirche und Gesellschaft zu wirken.

Ziele des BDKJ

Als selbständige katholische Träger verbandlicher Jugendarbeit bestimmen die Mitgliedsverbände des BDKJ ihre Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben und Methoden. Das Gemeinsame im Selbstverständnis und Praxis von Jugendarbeit in den Mitgliedsverbänden ermöglicht folgende Darstellung der Ziele des BDKJ:

Der BDKJ will jungen Menschen bei ihrer personalen Verwirklichung helfen. Sie vollzieht sich in der Erfahrung von Sinn und Freiheit, in Orientierung an Werten und in der Übernahme von Verantwortung, in der Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Menschen, in der Mitgestaltung der Kirche und im Einsatz für eine menschenwürdige Gesellschaft. Maßstab hierbei ist die Botschaft Jesu Christi.

Wie ist der BDKJ strukturiert?

Die Diözesanversammlung (DV)

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschließende Organ des Diözesanverbandes des BDKJ. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes des BDKJ, die in der Diözesanordnung näher bestimmt sind. Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände und der Regionalverbände und die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes.

Die Jugendverbandskonferenz (JVK)

Die Diözesankonferenz der Jugendverbände, wie die JVK eigentlich heißt, berät die Diözesanversammlung und den BDKJ Diözesanvorstand. Stimmberechtigte Mitglieder sind jeweils zwei Delegierte des Diözesanvorstands eines jeden Jugendverbands und zwei Mitglieder des BDKJ Diözesanvorstands.

Die Regionalverbandskonferenz (RVK)

Die Diözesankonferenz der Regionalverbände des BDKJ dient dem Erfahrungsaustausch und beschließt über Fragen, die ausschließlich das Verhältnis der Regionalverbände untereinander betreffen. Sie berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesankonferenz der Regionalverbände des BDKJ sind je ein Mitglied der Regionalvorstände und zwei Mitglieder des Diözesanvorstandes.

Näheres ist in der Diözesanordnung nachzulesen.